Derzeit liegt der Lärmaktionsplan der Stadt Markranstädt aus. In seiner Sitzung vom 05.07.2018 wurde dieser vom Stadtrat gebilligt. Das Betrachtungsgebiet des Lärmaktionsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Markranstädt.

Im Hinblick auf die Beeinträchtigung, welche von der BAB A38 ausgeht, werden dazu folgende Äußerungen getätigt: "Die Lärmkarten verdeutlichen, dass die von der BAB 38 ausgehenden Lärmemissionen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die nächstgelegene Ortschaft Schkeitbar darstellen. Gem. Lärmkartierung liegen die Pegel zwischen >55 – 60 dB(A) am Tag bzw. >45 –50 dB(A) in der Nacht."

Der aus dem Lärmaktionsplan hervorgehende Maßnahmenkatalog sieht beispielsweise Aufforstungsmaßnahmen zwischen der BAB 9 und Altranstädt zur Beeinflussung der subjektiven Wahrnehmung der Ortslage Markranstädt vor. Für die Ortslage Schkeitbar sind keine Maßnahmen aufgeführt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Nach dem 24.08.2018 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.